Führt die angestrebte Anwesenheitspflicht bei Fragestunden zu Benachteiligungen?

In der letzten Gemeinderatssitzung am 26.5.2020 wurden neben einem Antrag der Linken Fraktion und der AFD zum Thema Beigeordneter und Mindestfraktionsstärke auch das Thema Bürgerfragestunde im Rahmen eines Änderungsvorschlages zur Geschäftsordnung entschieden. Zu allen drei Themen gab es kontroverse Diskussionen.
So wollte Linken Stadtradt Sven Pfanzelt eine Verschiebung der Entscheidung über die Vorlage erwirken, weil er sich in der Gestaltung der Neufassung der Geschäftsordnung nicht eingebunden fühlte.
In der angestrebte Anwesenheitspflicht bei Fragestunden sah er eine Diskriminierung und eine feste Verankerung des ersten Beigeordneten in der Gemeindeordnung sah er ebenfalls nicht als notwendig an.
Alle Einwände und Anträge dazu wurden letztlich auch mit Stimmen der CDU mehrheitlich abgelehnt, so auch ein Antrag der AFD, die Mindestfraktionsstärke auf 2 Stadträte zu reduzieren. Die Fraktionen sahen es wegen der Definition als "Gruppe" und weil Nachbargemeinden es auch so handhaben als nicht notwendig und begründbar an, die Mindestfraktionsstärke auf 2 Stadträte zu reduzieren.
Linke und AFD fühlen sich offensichtlich aufgrund ihres nicht vorhandenen Fraktionsstatus wegen geringer personeller Vertretung im Geimeinderat aufgrund des letzten Wahlergebnisses zunehmend "machtlos"?

Deswegen ist es wohl auch zu erklären, warum von Linken-Stadtrat Pflanzelt zu Themen des Gemeinderates häufiger im Schwabo zu lesen ist, so auch wie zuletzt vor einer Ratssitzung.

Dieser Umstand wurde seitens der SPD als unerträgltich empfunden. Zitat Schwabo: "Günter Danner ging Pfanzelt hart an. Er empfinde es als "unerträglich", dass dieser in Pressemitteilungen vor Ratssitzungen – "entweder durch Unwissenheit oder aus purer Absicht" – Dinge verzerrt darstelle. So funktioniere eine gedeihliche Zusammenarbeit im Gremium nicht. Dafür gab es von einigen Ratskollegen Beifall."

In einer Demokratie ist es prinzipiell seitens der gewählten Vertreter genauso hinzunehmen, dass die geringe Personalstärke einer Partei in einem Stadtrat dazu führt, dass man weniger "bewirken" kann aber es auf der anderen Seite jedem Stadtrat auch freigestellt ist, seine Meinung oder Einschätzung zu Themen einer öffentlichen Ratssitzung in öffentlichen Medien darzustellen, natürlich immer auf Basis wahrheitsgemäßer Schilderungen. Soviel Demokratieverständnis sollte sein!
( Persönliche Meinung des Autors ).

Zum Thema Bürgerfragestunde gab es aus der CDU-Fraktion noch eine kritische Stimme .
Zitat Schwabo : "CDU-Stadtrat Thorsten Ade monierte indes ebenfalls, dass es in der Neufassung der Geschäftsordnung heißt, dass ein Bürger seine Fragen in der Sitzung nur noch persönlich stellen und keinen Bevollmächtigen damit beauftragen kann. Dies grenze Menschen aus, die aus gesundheitlichen – auch aus psychischen – Gründen nicht dazu in der Lage seien, ihre Fragen selbst zu stellen."
Aus diesem Grunde enthielt sich Thorsten Ade als einziger CDU Abgeordneter bei der Abstimmung.

Bürgermeister Acker merkte dazu an, dass man sich ja auch direkt an die Stadträte wenden könne, die dann das Anliegen in den jeweiligen Sitzungen vortragen können. Ruth Hunds ( SPD ) und Wolfgang Hauser (CDU) merkten noch an, dass man sich auch noch an die Verwaltung wenden könne.

Ob dadurch nicht möglicherweise auch ein "Filter" zementiert wird, muss der Bürger selbst beurteilen, denn dadurch gehen bestimmte Anfragen zunächst auch an der Öffentlichkeit vorbei und die Verwaltung oder der Stadtrat kann theoretisch entscheiden, ob diese Anfrage in einer öffentlichen Sitzung vorgetragen und besprochen wird oder nicht.

Ob diese Entwicklung das Vertrauen in eine Verwaltung oder Gemeinderat stärkt, weiß man nicht. Die Praxis wird es in der Zukunft zeigen. Eine Bürgerfragestunde ist zudem auch nicht rechtlich bindend.

Bild : Bezirksregierung Düsseldorf:Geschäftsordnung
Text/ Gestaltung: Hartmut Rißmann
Quellen : CDU / Schwabo

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